Arbeitsgericht Duisburg: Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht…

Info vom 24.Mrz 2009 in Ausbildung, Kündigung

Das Arbeitsgericht Duisburg hat mit Urteil vom 19.02.2009 (Az.: 1 Ca 3082/08) die Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden abgewiesen, der innerhalb der viermonatigen Probezeit gekündigt wurde. Der Auszubildende berief sich darauf, die Zeiten seines der Ausbildung vorgelagerten Praktikums seien auf die Probezeit anzurechnen mit der Folge, dass die Probezeit zum Zeitpunkt der Kündigung abgelaufen wäre. Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass ein Praktikum einen anderen Inhalt als ein Ausbildungsverhältnis hätte. Die gegenseitigen Pflichten eines Ausbildungsverhältnisses bestünden im Praktikum noch nicht.

[Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf Nr. 08/09 vom 19.02.2009]

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