BAG: Keine nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Fristversäumnis durch den beauftragten Anwalt…

Info vom 30.Dez 2008 in Kündigung

Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wenden, muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist. War er trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage rechtzeitig beim Arbeitsgericht zu erheben, so ist die Klage nach § 5 Abs. 1 KSchG auf seinen, innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zu stellenden Antrag hin nachträglich zuzulassen. Hat der Arbeitnehmer allerdings die Klage verschuldet verspätet erhoben, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten an einer verspäteten Klageerhebung steht dabei einer verschuldeten Fristversäumnis des Arbeitnehmers in Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO gleich. Dies hat nunmehr der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden.

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BAG: Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei Umgruppierungen auch in Textform möglich…

Info vom 12.Dez 2008 in Betriebsverfassungsrecht

Das Schriftlichkeitsgebot des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird auch durch die Einhaltung der Textform des § 126b BGB erfüllt.

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BAG zur Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei unterschiedlichen Lohnerhöhungen…

Info vom 11.Dez 2008 in Gehalt/Lohn

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Schlechterstellung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage. Im Bereich der Vergütung greift das Gebot der Gleichbehandlung ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt, insbesondere wenn er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt. Ist die Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt, sondern bezieht sie sich auf alle oder mehrere Betriebe seines Unternehmens, ist auch die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer betriebsübergreifend zu gewährleisten. Eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Betriebe setzt voraus, dass es hierfür sachliche Gründe gibt.

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BAG: Die Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung hängt vom Inhalt der Nachwirkungsabrede und vom Inhalt der zugrunde liegenden Betriebsvereinbarung ab…

Info vom 11.Dez 2008 in Betriebsverfassungsrecht

Hat ein Arbeitgeber durch Betriebsvereinbarung Leistungen der betrieblichen Altersversorgung „gemäß der Satzung und den Richtlinien einer Unterstützungskasse“ zugesagt, kündigt er diese und widerruft er seine Versorgungszusage – abgesehen von der bereits erdienten Anwartschaft – vollständig, so unterliegt diese Maßnahme nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Ziff. 8 BetrVG. Für eine mitbestimmte anderweitige Neuverteilung der verbliebenen Mittel bleibt dann kein Raum mehr. Bereits aus diesem Grunde scheidet eine gesetzliche Nachwirkung der Betriebsvereinbarung aus. Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung der Betriebsvereinbarung vorgeschlagen hat, über eine Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung eine neue Betriebsvereinbarung zu schließen, die der veränderten Situation entspricht. Wie weit eine von den Betriebspartnern vereinbarte Nachwirkung reicht, hängt vom Inhalt dieser Abrede und vom Inhalt der zugrunde liegenden Betriebsvereinbarung ab.

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BAG zur Frage wie lange Straßenbahnfahrer ununterbrochen ein Fahrzeug lenken dürfen und welche Lenkzeitunterbrechungen zwingend einzulegen sind…

Info vom 10.Dez 2008 in Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Tarifvertragsrecht

Das sog. Fahrpersonalrecht legt ua. fest, wie lange Fahrer im Straßenverkehr ununterbrochen ein Fahrzeug lenken dürfen und welche Lenkzeitunterbrechungen zwingend einzulegen sind. Kennzeichnend ist das Ineinandergreifen von EG-Recht und nationalem Recht. Die Vorschriften bezwecken die Sicherheit im Straßenverkehr, den Gesundheitsschutz der abhängig beschäftigten Fahrer, das EG-Recht zusätzlich die Gewährleistung des Wettbewerbs im grenzüberschreitenden Straßenverkehrsgewerbe. Derzeit gelten ua. die Verordnung Nr. 561/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (VO), gültig seit 11. April 2007, das Fahrpersonalgesetz (FPersG) vom 6. Juli 2007 und die Fahrpersonalverordnung (FPersV) vom 22. Januar 2008.

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LAG Hamm: Die Kündigung einer türkischen Lehrerin, die während des Unterrichts ein Kopftuch trägt, ist wirksam…

Info vom 28.Nov 2008 in Abmahnung, Kündigung, Öffentlicher Dienst

Die Parteien stritten um die Frage, ob die Klägerin als Lehrerin für muttersprachlichen Unterricht in türkischer Sprache während des Unterrichts ein Kopftuch tragen dürfe. Wegen der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung Nr. 17/2008 vom 30.09.2008 Bezug genommen.

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LAG Hamm: Die fristlose Kündigung eines Fanprojektleiters, der in seiner Freizeit als DJ rechtsradikale Musik aufgelegt hat, ist wirksam.

Info vom 27.Nov 2008 in Kündigung

In dem Kündigungsschutzverfahren stritten die Parteien um die Frage, ob der Kläger als Sozialarbeiter in einem Fanprojekt, welches als Ziel die Eindämmung von Gewalt und den Abbau extremistischer Orientierungen verfolgt, noch geeignet ist, obwohl er Veranstaltungen mit organisiert und durchgeführt hat, in denen teilweise Musikgruppen, bei denen eine Nähe zu rechtsextremistischen Positionen zumindest umstritten ist, auftraten bzw. der Kläger als DJ Musik von solchen Gruppen gespielt hat. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung vom 27.10.2008 verwiesen.

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LAG Köln: Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot…

Info vom 26.Nov 2008 in Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil die fristlose Kündigung eines Gefahrgut-Fahrers für wirksam gehalten, der um 4.45 Uhr seine Fahrt angetreten hatte und bei dem nach 9.00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille gemessen wurde. Der Fahrer fuhr ein mit flüssigem Stickstoff beladenes Fahrzeug. Für solche Transporte gilt eine Promille-Grenze von 0,00 Promille. Über das absolute Alkoholverbot wurden die Fahrer des Transportunternehmens jährlich in einer Schulung belehrt. Auch enthielt der Arbeitsvertrag bereits den Hinweis auf eine fristlose Kündigung bei Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Auftraggeberin, für die das Transportunternehmen fuhr, hatte aufgrund des Vorfalls den Fahrer dauerhaft gesperrt. Das Landesarbeitsgericht wertete die Angabe des Fahrers, er habe lediglich ein alkoholhaltiges Medikament eingenommen, als unerhebliche Schutzbehauptung. Wegen der Gefährlichkeit des Fahrens von Gefahrgut unter Alkoholeinfluss für die Allgemeinheit und der hohen Gefährdung des Geschäftsinteresses der Arbeitgeberin hielt das Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung auch trotz der 7jährigen Dauer des Arbeitsverhältnisses und der schlechten Arbeitsmarktchancen des 56jährigen Fahrers für gerechtfertigt. Auch eine vorherige Abmahnung sei in diesem Falle nicht erforderlich gewesen.

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BAG: Geringere Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente zulässig…

Info vom 25.Nov 2008 in AGG/Diskriminierungen, Altersteilzeit

Die Betriebsparteien dürfen in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfindungsansprüche vorsehen. Das gilt auch, wenn der Rentenbezug mit Abschlägen verbunden ist. Sozialpläne dienen gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz dem Ausgleich oder der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge von Betriebsänderungen entstehen. Sozialplanabfindungen kommt daher eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu. Dementsprechend können die Betriebsparteien bei der Beurteilung des Umfangs der voraussichtlichen Nachteile Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen. Zwar knüpfen Ansprüche auf vorgezogene Altersrente regelmäßig an ein bestimmtes Lebensalter, das Geschlecht oder eine Schwerbehinderung an. Gleichwohl liegt in ihrer Berücksichtigung durch die Betriebsparteien weder eine Verletzung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes noch ein Verstoß gegen das Verbot, Personen wegen eines dieser Merkmale zu benachteiligen.

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Arbeitsgericht Köln: Keine fristlose Kündigung einer gläubigen Muslima wegen ungenehmigter Mekka-Fahrt…

Info vom 24.Nov 2008 in Kündigung

Keine fristlose Kündigung einer bei der Stadt Köln beschäftigten Busbegleiterin, die gläubige und praktizierende Muslima ist, wegen Teilnahme an einer Pilgerreise nach Mekka trotz verweigerter Urlaubserteilung.

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