Arbeitsgericht Siegen: Elektroroller im Büro geladen – Kündigung nicht rechtens…
Info vom 14.Jan 2010 in KündigungEin langjähriger Angestellter darf nicht ohne Vorwarnung entlassen werden, weil er für 1,8 Cent Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz gezapft hat. Das hat das Arbeitsgericht Siegen am Donnerstag in einer Kündigungsschutzklage (AZ: 1CA 1070/09) entschieden.
Der 40-Jährige hatte im vergangenen Mai seinen Elektroroller am Arbeitsplatz aufgeladen. Die Firma aus Neunkirchen hatte dem Mann wegen des Vorfalls fristlos gekündigt. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Grundsätzlich sei ein «Bedienen» an den Vermögenswerten des Arbeitgebers auch bei geringem Wert zwar ein Kündigungsgrund, in diesem Fall gab das Gericht aber dem Angestellten Recht.
Der Mann war vor dem Vorfall 19 Jahre lang bei dem Hersteller von Regalsystemen beschäftigt, ohne dass es Probleme gab. Im Mai vergangenen Jahres war er mit einem sogenannten «Segway» zur Arbeit gekommen. Bei diesen auch als «Selbstbalance-Roller» bezeichneten Gefährten steht der Fahrer zwischen den beiden nebeneinander laufenden Rädern und hält sich an der Lenkstange fest. Lediglich an einem Tag hatte der Familienvater das Gefährt in der Firma für 90 Minuten aufgeladen. «Laut Herstellerangaben wurde dabei Strom für 1,8 Cent verkauft», sagte Richter Holger Perschke.
Es gebe zwar immer wieder Kündigungen wegen geringwertiger Vermögensdelikte, dies sei aber schon «ein Extremfall», so der Richter. Das Gericht gab dem Angestellten aber nicht deshalb Recht. Vielmehr sei die Kündigung deshalb ungerechtfertigt gewesen, weil es in der Vergangenheit weder Ermahnungen noch Abmahnungen gegeben hatte. «Der Mann hat sein ganzes Arbeitsleben bei der Firma verbracht», sagte Perschke.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
[Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgericht Siegen vom 14.01.2010]









