BAG: Eine Änderungskündigung ist unwirksam, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers unbestimmt ist.
Info vom 27.Jan 2009 in ÄnderungskündigungDer Arbeitnehmer muss dem Änderungsangebot sicher entnehmen können, welcher Vertragsinhalt zukünftig maßgeblich sein soll.
BAG: Annahmeverzug des Arbeitgebers liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer zur Leistung der Arbeit außerstande ist oder diese abgelehnt hat.
Info vom 01.Sep 2008 in Gehalt/Lohn, Kündigung, ÄnderungskündigungDie Klägerin ist Kommissioniererin in einer Molkerei. Sie meldete sich nach ca. eineinhalbjähriger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei ihrem Arbeitgeber arbeitsfähig. Zu einem Arbeitseinsatz kam es nicht, weil der Arbeitgeber sie weiterhin für arbeitsunfähig hielt. Er kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Begründung einer fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit. Gegen diese Kündigung klagte die Arbeitnehmerin mit Erfolg. In dem insoweit rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts wird zur Begründung ausgeführt, der Arbeitgeber hätte der Klägerin im Wege der Änderungskündigung eine schonende Tätigkeit im Labor anbieten müssen, auch wenn die Klägerin diese Tätigkeit zuvor bereits abgelehnt habe.
Arbeitsgericht Cottbus zu den Anforderungen einer außerordentlichen Änderungskündigung von Betriebsratsmitgliedern
Info vom 20.Aug 2008 in Betriebsverfassungsrecht, ÄnderungskündigungDie 2. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus verhandelte und entschied am 13. August 2008 das Beschlussverfahren Sport- und Freizeitzentrum „Lagune” Cottbus GmbH, Betriebsrat des Sport- und Freizeitzentrum „Lagune” und 4 Betriebsratsmitglieder (davon einem Ersatzmitglied und einem ehemaligen Mitglied des Betriebsrates).
Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes als Hausmeister
Info vom 27.Jun 2008 in ÄnderungskündigungEine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende – nicht notwendige – Änderungen vornehmen will.

