BAG zur Frage wie lange Straßenbahnfahrer ununterbrochen ein Fahrzeug lenken dürfen und welche Lenkzeitunterbrechungen zwingend einzulegen sind…

Info vom 10.Dez 2008 in Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Tarifvertragsrecht

Das sog. Fahrpersonalrecht legt ua. fest, wie lange Fahrer im Straßenverkehr ununterbrochen ein Fahrzeug lenken dürfen und welche Lenkzeitunterbrechungen zwingend einzulegen sind. Kennzeichnend ist das Ineinandergreifen von EG-Recht und nationalem Recht. Die Vorschriften bezwecken die Sicherheit im Straßenverkehr, den Gesundheitsschutz der abhängig beschäftigten Fahrer, das EG-Recht zusätzlich die Gewährleistung des Wettbewerbs im grenzüberschreitenden Straßenverkehrsgewerbe. Derzeit gelten ua. die Verordnung Nr. 561/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (VO), gültig seit 11. April 2007, das Fahrpersonalgesetz (FPersG) vom 6. Juli 2007 und die Fahrpersonalverordnung (FPersV) vom 22. Januar 2008.

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BAG: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit – höherwertiger Arbeitsplatz

Info vom 22.Sep 2008 in Arbeitszeit, Versetzungen

Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben nach § 9 TzBfG einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit auf einem „entsprechenden“ freien Arbeitsplatz, wenn sich keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben. Um einen „entsprechenden“ Arbeitsplatz handelt es sich regelmäßig nur dann, wenn die zu besetzende Stelle dieselben Anforderungen an die Eignung des Arbeitnehmers stellt wie die bisher ausgeübte Tätigkeit. Ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in einer höherwertigen Funktion besteht lediglich im Ausnahmefall.

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BAG: Gesetzlicher Teilzeitanspruch und Betriebsvereinbarung

Info vom 27.Jun 2008 in Arbeitszeit, Betriebsverfassungsrecht

Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn ihm betriebliche Gründe entgegenstehen. Aus einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung zur Regelung der Lage der Arbeitszeit im Betrieb können sich Gründe ergeben, auf Grund derer der Arbeitgeber die Zustimmung zu der vom Arbeitnehmer gewünschten Neuverteilung der Arbeitszeit verweigern kann.

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BAG zur Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit

Info vom 27.Jun 2008 in Arbeitszeit

Der Arbeitnehmer kann sein Angebot auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit gem. § 8 Abs. 2 TzBfG davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Er unterbreitet damit ein einheitliches Vertragsangebot. Der Arbeitnehmer darf auf Grund des Ergebnisses der Erörterung nach § 8 Abs. 3 TzBfG seinen Verteilungswunsch erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Danach ist er hieran gebunden.

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Unter welchen Vorraussetzungen enfällt der Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Info vom 07.Nov 2007 in Arbeitszeit

Gemäß § 8 Abs 4 Satz 1 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen.

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Bedarf eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit der Schriftform?

Info vom 14.Sep 2007 in Arbeitszeit, Befristung

Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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