Hessisches LAG: Arbeitgeber schuldet Entgeltfortzahlung für Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund einer Hormonbehandlung zur Beseitigung einer Unfruchtbarkeit…

Info vom 25.Mrz 2009 in Entgeltfortzahlung

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitsunfähigkeiten, die infolge von Erkrankungen auftreten, die auf eine Hormonbehandlung zur Beseitigung einer Unfruchtbarkeit zurückzuführen sind, nicht verschuldet im Sinne der Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sind. Mithin schulde der Arbeitgeber für diese Arbeitsunfähigkeits¬zeiten der Arbeitnehmerin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

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