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	<title>Arbeitsrecht &#187; Streik</title>
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		<title>BAG: Streikbegleitende &#8220;Flashmob-Aktion&#8221; ist zulässig&#8230;</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 22:39:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens Reininghaus</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Streikmaßnahmen]]></category>

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Eine gewerkschaftliche Aktion, bei der kurzfristig aufgerufene Teilnehmer durch den Kauf geringwertiger Waren oder das Befüllen und Stehenlassen von Einkaufswagen in einem Einzelhandelsgeschäft eine Störung betrieblicher Abläufe herbeiführen, ist im Arbeitskampf nicht generell unzulässig. Allerdings greift eine derartige „Flashmob-Aktion“ in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers ein.

Ein solcher Eingriff kann aber aus Gründen des [...]]]></description>
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		<title>Arbeitsgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit Streikmaßnahmen im Einzelhandel</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jun 2008 11:28:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens Reininghaus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Streik]]></category>
		<category><![CDATA[Streikmaßnahmen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg hat die Gewerkschaft ver.di auf Unterlassung bestimmter Streikmaßnahmen in Anspruch genommen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat es ver.di untersagt, den Zugang zu bestreikten Betriebsstätten unverhältnismäßig zu behindern. Arbeitswillige Betriebsangehörige, Lieferanten, Kunden und Besucher dürfen an dem Zutritt zu den Betriebsstätten nicht gehindert werden. Auch dürfen keine Tore mit der Aufschrift „Streikbrecher“ derart vor dem [...]]]></description>
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		<title>Arbeitsgericht Berlin weist Widerspruch des Polizeipräsidenten gegen einstweilige Verfügung bezüglich von Notdienstmaßnahmen während des Arbeitskampfes zurück</title>
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		<pubDate>Fri, 09 May 2008 11:36:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens Reininghaus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Streik]]></category>
		<category><![CDATA[Streikmaßnahmen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Widersprüche des Polizeipräsidenten gegen die am 28. April 2008 erlassenen einstweiligen Verfügungen zurückgewiesen. In diesen einstweiligen Verfügungen, die von der Gewerkschaft der Polizei einerseits und der Deutschen Polizeigewerkschaft andererseits beantragt worden waren, war es dem Polizeipräsidenten untersagt worden, streikbereite und streikwillige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gewerkschaften zu Notdiensttätigkeiten einzuteilen, die [...]]]></description>
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		<title>Arbeitsgericht Berlin lässt Streikmaßnahme ohne Einhaltung einer Vorlauffrist von 24 Stunden zu</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Apr 2008 06:39:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens Reininghaus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Streik]]></category>
		<category><![CDATA[Streikmaßnahmen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Das Arbeitsgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verboten worden war, Streikmaßnahmen bei der BVG ohne Einhaltung einer angemessenen Vorlauffrist durchzuführen. Derartige Streikmaßnahmen können daher ohne Vorankündigung erfolgen.

Zur Begründung hat das Arbeitsgericht darauf verwiesen, dass kurzfristig durchgeführte Streikmaßnahmen von dem verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht umfasst seien. Einschränkungen des Streikrechtes seien [...]]]></description>
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