Unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen…
Info vom 15.Mrz 2008 in Arbeitsvertrag, Ausschlussfristen, Fortbildungskosten, Gratifikationen, Versetzungen, Vertragsstrafen, ZeugnisSeit der Schuldrechtsreform unterfallen alle ab dem 01.01.2002 abgeschlossenen Arbeitsverträge einer AGB-Kontrolle durch die Arbeitsgerichte. Auch Altverträge unterliegen seit dem 01.01.2003 der AGB-Kontrolle. Dies bedeutet, dass unwirksame Arbeitsvertragsklauseln nunmehr von den Arbeitsgerichten nicht mehr auf das gerade noch zulässige Maß reduziert werden, sondern in der Regel insgesamt unwirksam sind. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt dann die gesetzliche Regelung (vgl. Urteil des BAG vom 25.05.2005, NZA 2005, 1111).

