LAG München: Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts…
Info vom 20.Aug 2008 in AGG/DiskriminierungenAllein der Umstand, dass in einem Unternehmen der Anteil an Frauen in Führungspositionen in den letzten Jahren stark abgenommen hat und nunmehr sowohl deutlich unter dem deutschen Durchschnitt als auch unter dem Frauenanteil im betreffenden Unternehmen allgemein liegt, ist noch kein ausreichendes Indiz, das eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lässt.
[Quelle: Leitsatz des LAG München zum Urteil vom 07.08.2008; Az.: 3 Sa 1112/07]









