Landesarbeitsgericht Düsseldorf weist Berufungen von Siemens zurück…

Info vom 05.Mai 2008 in Betriebsübergang

Wie bereits in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Informationsschreiben über den Betriebsübergang von der Siemens AG auf die BenQ Mobile als inhaltlich nicht ausreichend erachtet, so dass für die Klägerinnen und Kläger noch keine Frist für einen Widerspruch gegen den Übergang des jeweiligen Arbeitsverhältnisses zu BenQ begonnen hatte.

Insbesondere war nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts die Identität des Firmenübernehmers nicht eindeutig genug dargestellt, da unter der neuen Adresse noch die Personalabteilung von der Siemens AG erreichbar war. Außerdem hätte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch mitgeteilt werden müssen, dass es sich der übernehmenden Firma nicht um die Muttergesellschaft BenQ aus Taiwan handelte, sondern um eine für die Übernahme extra neu gegründete deutsche Tochtergesellschaft namens BenQ GmbH & Co oHG, die lediglich mit einem Haftungskapital von 50.000,00 Euro aus-gestattet war.

Die Revision ist zugelassen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 6 Sa 1809/07; 6 Sa 2199/07; 6 Sa 148/08; 6 Sa 2252/07; 6 Sa 157/08; 6 Sa 2256/07

[Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf Nr. 12/08 vom 29.04.2008]

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