EuGH: Vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers müssen bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden…

Info vom 19.Jan 2010 in AGG/Diskriminierungen, Kündigung

Die deutsche Regelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 und ist vom nationalen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen.

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EuGH: Es ist zulässig, das Höchstalter für die Einstellung bestimmter Feuerwehrleute auf 30 Jahre und das Alter für das Ende der Tätigkeit als Vertragszahnarzt auf 68 Jahre festzulegen…

Info vom 13.Jan 2010 in AGG/Diskriminierungen

Die Altersgrenze für Feuerwehrleute stellt keine verbotene Diskriminierung wegen des Alters dar, wenn sie Feuerwehrleute betrifft, die unmittelbar an der Brandbekämpfung beteiligt sind; die Altersgrenze für Zahnärzte ist nur dann keine solche Diskriminierung, wenn diese Begrenzung in geeigneter und widerspruchfreier Weise einem Ziel des Gesundheitsschutzes oder der Beschäftigungspolitik dient.

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BAG zu den Vorraussetzungen einer innerbetrieblichen “Altersdiskriminierenden Stellenausschreibung”…

Info vom 14.Sep 2009 in AGG/Diskriminierungen, Betriebsverfassungsrecht

Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine nach § 3 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Alters sein.

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LAG Hessen: Unter AGG-Gesichtspunkten ist es unzulässig, im Tarifvertrag die Vergütungshöhe nach Lebensaltersstufen zu bemessen…

Info vom 27.Jul 2009 in AGG/Diskriminierungen, Gehalt/Lohn, Tarifvertragsrecht, Öffentlicher Dienst

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist eine tarifliche Regelung, in der die Grundvergütung der Höhe nach nach Lebensaltersstufen gestaffelt wird, wegen unmittelbarer Benachteiligung wegen des Alters i.S.d. §§ 1, 3 AGG unwirksam. Die hierdurch eintretende unmittelbare Benachteiligung ist nicht im Sinne des AGG gerechtfertigt.

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BAG spricht Schmerzensgeld aufgrund einer Altersdiskriminierung zu…

Info vom 09.Feb 2009 in AGG/Diskriminierungen

Beschränkt ein öffentlicher Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. „Personalüberhang“ zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe, so führt das zu einer unzulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters iSd. § 10 AGG, wenn er seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, sie sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne dass er im Einzelnen darlegt, welche konkreten Personalstrukturen er schaffen will, sowie aus welchen Gründen und mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll. Ein dadurch unzulässig benachteiligter Beschäftigter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld wegen des erlittenen Schadens, der sich nicht als Vermögensschaden darstellt.

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