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	<title>Arbeitsrecht &#187; Annahmeverzugslohn</title>
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	<description>Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber...</description>
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  <title>Arbeitsrecht</title>
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		<title>BAG: Annahmeverzug des Arbeitgebers liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer zur Leistung der Arbeit außerstande ist oder diese abgelehnt hat.</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 16:32:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens Reininghaus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalt/Lohn]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungskündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Annahmeverzugslohn]]></category>

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		<description><![CDATA[

Die Klägerin ist Kommissioniererin in einer Molkerei. Sie meldete sich nach ca. eineinhalbjähriger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei ihrem Arbeitgeber arbeitsfähig. Zu einem Arbeitseinsatz kam es nicht, weil der Arbeitgeber sie weiterhin für arbeitsunfähig hielt. Er kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Begründung einer fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit. Gegen diese Kündigung klagte die Arbeitnehmerin mit Erfolg. In dem insoweit rechtskräftig [...]]]></description>
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		<title>BAG: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Jul 2008 10:11:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens Reininghaus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abrufarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Annahmeverzugslohn]]></category>

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		<description><![CDATA[

Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig verdient oder zu verdienen vorsätzlich unterlässt oder wegen des [...]]]></description>
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		<title>Wann kann der Arbeitgeber wegen Unterlassen anderweitigen Erwerbs die Zahlung eines Annahmeverzugslohns verweigern?</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Aug 2007 14:20:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Jens Reininghaus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Annahmeverzugslohn]]></category>

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		<description><![CDATA[

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.9.2003 (Az.: 5 AZR 500/02) entschieden, dass ein Arbeitnehmer verpflichtet sein kann, ein Angebot des Arbeitgebers zur Beschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsrechtsstreits anzunehmen. Weigere er sich eine zumutbare Arbeit anzunehmen, könne der Arbeitgeber wegen Unterlassen anderweitigen Erwerbs die Zahlung des Annahmeverzugslohns aus dem ursprünglichen Arbeitsverhältnis verweigern.


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