BAG: Klage auf Entschädigung wegen ausländerfeindlicher Parolen aus formellen Gründen abgewiesen…
Info vom 08.Okt 2009 in AGG/DiskriminierungenWird die Würde eines Arbeitnehmers entgegen dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt, so stellt diese Belästigung dann eine die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers auslösende Benachteiligung (§ 15 Abs. 2 AGG) dar, wenn durch die Belästigung ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Das AGG – Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
Info vom 17.Feb 2008 in AGG/DiskriminierungenDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient der Umsetzung von EU-Antidiskriminierungsrichtlinien. Ziel des AGG ist der Schutz vor Benachteiligungen, unter anderem auch am Arbeitsplatz. Das AGG gilt dabei für sämtliche Mitarbeiter, auch für freie Mitarbeiter und für Toppositionen wie z.B. Geschäftführer.

