BAG: Klage auf Entschädigung wegen ausländerfeindlicher Parolen aus formellen Gründen abgewiesen…

Info vom 08.Okt 2009 in AGG/Diskriminierungen

Wird die Würde eines Arbeitnehmers entgegen dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt, so stellt diese Belästigung dann eine die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers auslösende Benachteiligung (§ 15 Abs. 2 AGG) dar, wenn durch die Belästigung ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

weiter…

Das AGG – Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Info vom 17.Feb 2008 in AGG/Diskriminierungen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient der Umsetzung von EU-Antidiskriminierungsrichtlinien. Ziel des AGG ist der Schutz vor Benachteiligungen, unter anderem auch am Arbeitsplatz. Das AGG gilt dabei für sämtliche Mitarbeiter, auch für freie Mitarbeiter und für Toppositionen wie z.B. Geschäftführer.

weiter…