BAG: Internet für den Betriebsrat…

Info vom 25.Jan 2010 in Betriebsverfassungsrecht

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört das Internet.

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LAG Berlin-Brandenburg zu den Vorraussetzungen eines Internetzugangs für den Betriebsrat

Info vom 26.Aug 2008 in Betriebsverfassungsrecht

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch der Zugang zum Internet. Dieses stellt eine allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle dar, die der Betriebsrat zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben regelmäßig benötigt. Ist die Einrichtung des Internetzugangs ohne weiteres möglich (Freischalten des Personalcomputers des Betriebsrats) und führt die Nutzung nicht zu besonderen Kosten, kann der Arbeitgeber den Internetzugang nicht verwehren.

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BAG: Mitbestimmung bei „Ethik-Richtlinien“

Info vom 25.Jul 2008 in Betriebsverfassungsrecht

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien („codes of conduct“) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will.

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LAG Köln: PC für Betriebsratsarbeit notwendig

Info vom 27.Jun 2008 in Betriebsverfassungsrecht

Vor dem Landesarbeitsgericht Köln stritten eine Drogeriemarktkette und ein siebenköpfiger, für 30 Filialen zuständiger Betriebsrat darum, ob die Arbeitgeberin diesem – statt wie bisher eine elektrische Schreibmaschine mit Korrekturband – einen PC für seine Schreibarbeit und für Datenauswertungen zur Verfügung stellen müsse.

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