Honorar

Oftmals ist für die Frage, ob eine Rechtsberatung in Anspruch genommen wird oder eine rechtliche Auseinandersetzung geführt wird, die Höhe der zu erwartenden Kosten entscheidend. Die Anhaltspunkte die Sie hier finden, sollen Ihnen eine erste Einschätzung über die Höhe der Gebühren einer rechtlichen Auseinandersetzung bzw. der außergerichtlichen Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ermöglichen.

In einem arbeitsgerichtlichen Prozess können grundsätzlich Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen (Verfahrenskosten) entstehen. Grundsätzlich gilt: im Verfahren vor den Arbeitsgerichten (1. Instanz) trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Der im Gerichtsverfahren Unterlegene muss demnach die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten tragen. Sofern Sie teilweise erfolgreich sind, werden die Gerichtskosten entsprechend dem Obsiegen bzw. Unterliegen zwischen den Parteien aufgeteilt. Die Höhe der Anwalts- und der Gerichtskosten hängt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dabei vom sogenannten “Gegenstandswert” ab. Der Gegenstandswert lässt sich in aller Regel vorher genau einschätzen, wird aber letztendlich vom Gericht festgelegt. Weitere Informationen zur Höhe und Berechnung von Anwaltsgebühren nach dem RVG finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Außergerichtlich können Sie uns auch auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars ansprechen. Feste Stundensätze vereinbaren wir im Regelfall auch bei der Erstellung bzw. Verhandlung von Verträgen, Gutachten oder bei der fachspezifischen Unterstützung von Rechtsabteilungen von Unternehmen. Die vorherige Veranschlagung des zu erwartenden Aufwandes ist für uns ebenso selbstverständlich wie übersichtliche Arbeitszeitnachweise, welche wir Ihnen gerne jederzeit übersenden.

Sofern der Aufwand für uns in etwa absehbar ist, bieten wir Ihnen auch gerne Pauschalen für außergerichtliche Beratungsleistungen an.

Sprechen Sie und einfach an, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Gerne vereinbaren wir auch einen ersten Termin in unserer Kanzlei oder in Ihren Räumlichkeiten, um sich gegenseitig kennenzulernen.