BAG: Annahmeverzug des Arbeitgebers liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer zur Leistung der Arbeit außerstande ist oder diese abgelehnt hat.
Info vom 01.Sep 2008 in Änderungskündigung, Gehalt/Lohn, KündigungDie Klägerin ist Kommissioniererin in einer Molkerei. Sie meldete sich nach ca. eineinhalbjähriger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei ihrem Arbeitgeber arbeitsfähig. Zu einem Arbeitseinsatz kam es nicht, weil der Arbeitgeber sie weiterhin für arbeitsunfähig hielt. Er kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Begründung einer fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit. Gegen diese Kündigung klagte die Arbeitnehmerin mit Erfolg. In dem insoweit rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts wird zur Begründung ausgeführt, der Arbeitgeber hätte der Klägerin im Wege der Änderungskündigung eine schonende Tätigkeit im Labor anbieten müssen, auch wenn die Klägerin diese Tätigkeit zuvor bereits abgelehnt habe.
BAG: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen
Info vom 15.Jul 2008 in AbrufarbeitNach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig verdient oder zu verdienen vorsätzlich unterlässt oder wegen des Arbeitsausfalls an Unkosten einspart.
Wann kann der Arbeitgeber wegen Unterlassen anderweitigen Erwerbs die Zahlung eines Annahmeverzugslohns verweigern?
Info vom 17.Aug 2007 in KündigungDas Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.9.2003 (Az.: 5 AZR 500/02) entschieden, dass ein Arbeitnehmer verpflichtet sein kann, ein Angebot des Arbeitgebers zur Beschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsrechtsstreits anzunehmen. Weigere er sich eine zumutbare Arbeit anzunehmen, könne der Arbeitgeber wegen Unterlassen anderweitigen Erwerbs die Zahlung des Annahmeverzugslohns aus dem ursprünglichen Arbeitsverhältnis verweigern.

