Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Kündigung wegen zweiter Eheschließung unwirksam…
Info vom 03.Aug 2010 in KündigungDas Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist.
BAG: Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei freiwilligen Sonderzahlungen…
Info vom 27.Aug 2009 in GratifikationenIst ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund kollektiver Regelungen zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Er darf einzelnen Arbeitnehmern nur aus sachlichen Kriterien eine Sonderzahlung vorenthalten. Stellt er sachfremd Arbeitnehmer schlechter, können diese verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB verstößt und Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
BAG: Gleichbehandlung bei Lohnerhöhungen…
Info vom 14.Aug 2009 in Gehalt/LohnAufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird.
BAG zur Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei unterschiedlichen Lohnerhöhungen…
Info vom 11.Dez 2008 in Gehalt/LohnDer arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Schlechterstellung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage. Im Bereich der Vergütung greift das Gebot der Gleichbehandlung ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt, insbesondere wenn er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt. Ist die Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt, sondern bezieht sie sich auf alle oder mehrere Betriebe seines Unternehmens, ist auch die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer betriebsübergreifend zu gewährleisten. Eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Betriebe setzt voraus, dass es hierfür sachliche Gründe gibt.
Altersteilzeit – Anspruch auf Gleichbehandlung
Info vom 16.Apr 2008 in AltersteilzeitDer öffentliche Arbeitgeber ist nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) nur „auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes“ (AltTZG) verpflichtet, Altersteilzeitarbeitsverhältnisse zu begründen. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG muss für Erstattungsleistungen der Arbeitsverwaltung die freie Entscheidung des Arbeitgebers sichergestellt sein, ob er mit über 5 % der Arbeitnehmer seines Betriebs Altersteilzeitarbeitsverträge abschließt. In die nach dem AltTZG sicherzustellende Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers darf auch durch Tarifvertrag nicht eingegriffen werden. Die Tarifvertragsparteien des TV ATZ wollen nur Ansprüche begründen, die der Arbeitgeber mithilfe öffentlich-rechtlicher Leistungen teilweise refinanzieren kann. Schließt der Arbeitgeber freiwillig mit über 5 % seiner Belegschaft Altersteilzeitarbeitsverträge, ist er an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.
Zulässigkeit geringerer Sozialplanabfindungen für Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen können
Info vom 20.Sep 2007 in AGG/Diskriminierungen, Altersteilzeit, BetriebsverfassungsrechtSozialpläne werden zwischen Betriebsrat und Unternehmen abgeschlossen, um Nachteile für Arbeitnehmer zu mildern, die infolge einer Betriebsänderung (z.B. einer Betriebsstillle-gung oder einer Rationalisierungsmaßnahme) entstehen. Gesetzliche Grundlage ist § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

