Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten? Sie wissen nicht, ob die Kündigung wirksam ist oder ob Sie sich gegen die Kündigung wehren sollen, einen Anspruch auf Abfindung haben und welche Fristen im Falle einer Kündigung zu beachten sind? Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis fristlos (außerordentliche) und/oder fristgerecht (ordentlich) gekündigt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine sogenannte Änderungskündigung auszusprechen.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen über Kündigungen im Arbeitsverhältnis über die Voraussetzungen für arbeitsrechtliche Kündigungen, die einzuhaltenden Fristen sowie über die Erfolgsaussichten und Kosten eines Kündigungsschutzprozesses. Gerne sind wir Ihnen im Falle einer Kündigung behilflich Ihre Rechte durchzusetzen. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
Kontakt herstellen…Bitte beachten Sie, dass bei Kündigungen im Arbeitsverhältnis Eile geboten ist. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestimmt, dass ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben muss, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt die Kündigung unwiderruflich als wirksam.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, wie Sie mit der Situation umgehen sollen, rufen Sie uns an, nehmen Sie Kontakt über unser Webformular mit uns auf oder schreiben uns eine E-Mail an jens.reininghaus@etl.de. Wir schlagen Ihnen dann die weitere Vorgehensweise vor. Der erste Kontakt ist völlig unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns mit der Verteidigung gegen die Kündigung beauftragen.