BAG: Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen…

Info vom 08.Feb 2010 in Schwerbehindertenrecht

Die Einreichung von Telekopien genügt nicht. Der Wahlvorstand muss das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können. Dies kann er nur, wenn ihm die Originalunterschriften vorliegen. Allerdings müssen sich nicht sämtliche Stützunterschriften auf demselben Blatt befinden. Es muss aber gewährleistet sein, dass sich die Unterschriften auf den Wahlvorschlag und nicht auf eine andere Erklärung beziehen. Dies kann beispielsweise durch die körperliche Verbindung mehrerer Blätter oder durch die Angabe eines gemeinsamen Kennworts auf sämtlichen Blättern geschehen.

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Arbeitsgericht Köln: Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung…

Info vom 27.Jan 2010 in Gehalt/Lohn

– Streit unter Kölner Rechtsanwälten –

Der Kläger war seit August 2008 als Rechtsanwalt bei der Kölner Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten angestellt. Durch minutiöse schriftliche Aufzeichnungen hatte der beklagte Rechtsanwalt feststellen lassen, dass sein Angestellter im Zeitraum vom 08.05. bis 26.05.2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte.

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BAG: Internet für den Betriebsrat…

Info vom 25.Jan 2010 in Betriebsverfassungsrecht

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört das Internet.

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EuGH: Vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers müssen bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden…

Info vom 19.Jan 2010 in AGG/Diskriminierungen, Kündigung

Die deutsche Regelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 und ist vom nationalen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen.

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